
Die Eigentumsübertragung in Zürich ist mehr als eine Kostenaufstellung; sie ist ein juristischer Prozess mit direkten finanziellen Folgen, der präzise Planung erfordert.
- Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer, was einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber vielen anderen Kantonen darstellt.
- Die massgeblichen Gebühren für Grundbuchamt und Notariat belaufen sich in der Regel auf insgesamt ca. 2‰ des Kaufpreises.
- Die zeitliche Unterscheidung zwischen Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) und Besitzantritt (Schlüsselübergabe) hat entscheidende finanzielle und rechtliche Konsequenzen.
Recommandation : Prüfen Sie jeden Vertragspunkt bezüglich der zeitlichen Abfolge von Zahlung, Eigentumsübergang und Besitzantritt, um finanzielle Risiken und unerwartete Kosten zu vermeiden.
Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Kanton Zürich ist ein bedeutender finanzieller Schritt. Viele zukünftige Eigentümer oder Verkäufer fokussieren sich auf den Kaufpreis und die Finanzierung, doch die Nebenkosten, die im Zuge der Eigentumsübertragung anfallen, werden oft unterschätzt. Diese Kosten sind keine Nebensächlichkeit, sondern ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Budgetplanung. Die exakte Kalkulation ist entscheidend, um finanzielle Engpässe und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die gängigen Ratschläge beschränken sich häufig auf eine simple Aufzählung von Posten wie Notariats- oder Grundbuchgebühren. Doch diese Herangehensweise greift zu kurz. Sie ignoriert die kausale Kette, die jeder juristischen Handlung im Übertragungsprozess zugrunde liegt. Der wahre Schlüssel zur Planungssicherheit liegt nicht nur darin, zu wissen, *was* Sie bezahlen, sondern auch *wann* und *warum* eine bestimmte Gebühr oder Steuer fällig wird. Jede Phase, von der Vorbereitung des Kaufvertrags bis zur Schlüsselübergabe, löst spezifische finanzielle Verbindlichkeiten aus.
Dieser Leitfaden verfolgt daher einen anderen Ansatz. Als Ihr Notar beleuchte ich nicht nur die einzelnen Gebühren und Steuern, sondern führe Sie durch die chronologische und logische Abfolge des gesamten Prozesses. Wir werden die strategischen Implikationen der Zürcher Gesetzgebung analysieren, die Fallstricke bei Gewährleistungsklauseln aufdecken und die entscheidenden Unterschiede zwischen Eigentumsübergang und Besitzantritt klären. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Grundlage zu geben, damit Sie den gesamten Vorgang mit voller Transparenz und finanzieller Kontrolle steuern können.
Um Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, ist dieser Artikel strukturiert aufgebaut. Er führt Sie schrittweise durch alle relevanten Aspekte der Eigentumsübertragung im Kanton Zürich.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser durch Gebühren und Prozesse der Eigentumsübertragung in Zürich
- Warum kostet die Handänderung im Kanton Bern viel mehr als in Zürich?
- Wie bereiten Sie sich auf den Termin beim Notariat vor und was wird genau beurkundet?
- Schuldbrief, Grundbuch, Notar: Welche Zusatzkosten kommen auf den Kaufpreis obendrauf?
- Die Gewährleistungsklausel im Kaufvertrag: Wann haften Sie als Verkäufer trotzdem?
- Nutzen und Schaden: Warum der Besitzantritt nicht dasselbe ist wie der Eigentumsübergang
- Kaufen und abzahlen oder mieten und investieren: Was macht Sie nach 30 Jahren reicher?
- Vorbezug oder Verpfändung: Wie nutzen Sie die 3. Säule clever für den Hauskauf?
- Wie bestehen Sie den Tragbarkeits-Check der Bank, auch wenn die Zinsen theoretisch bei 5% liegen?
Warum kostet die Handänderung im Kanton Bern viel mehr als in Zürich?
Ein wesentlicher Grund für die unterschiedlichen Kosten bei der Eigentumsübertragung in der Schweiz liegt in der kantonalen Steuerhoheit. Der markanteste Unterschied zwischen den Kantonen Zürich und Bern manifestiert sich in der Handänderungssteuer. Diese Steuer wird auf den Rechtsgeschäften erhoben, durch die das Eigentum an Grundstücken übergeht. Während der Kanton Zürich seit 2005 vollständig auf die Erhebung dieser Steuer verzichtet, gehört sie in vielen anderen Kantonen, wie beispielsweise Bern oder Neuenburg, zu den signifikantesten Nebenkosten.
Für Käufer bedeutet dies einen erheblichen finanziellen Vorteil im Kanton Zürich. Bei einem Immobilienkauf fallen hier, abgesehen von den Grundbuch- und Notariatsgebühren, keine direkten Steuern für den reinen Eigentumswechsel an. Im Gegensatz dazu kann die Handänderungssteuer in anderen Kantonen schnell mehrere zehntausend Franken betragen. Diese kantonalen Unterschiede sind für eine schweizweite Immobiliensuche von grosser strategischer Bedeutung und müssen im Gesamtbudget unbedingt berücksichtigt werden.
Der folgende Vergleich illustriert die drastischen Unterschiede bei einem Kaufpreis von 1.5 Millionen Franken, basierend auf einer Analyse der Handänderungssteuern in Schweizer Kantonen.
| Kanton | Handänderungssteuer | Kosten bei 1.5 Mio. CHF |
|---|---|---|
| Zürich | 0% | 0 CHF |
| Bern | 1.8% (ab 800’000 CHF) | 12’600 CHF |
| Schwyz | 0% | 0 CHF |
| Neuenburg | 3.3% | 49’500 CHF |
Allerdings muss dieser Vorteil im Kontext der Immobilienpreise gesehen werden. Die durchschnittlich höheren Kaufpreise im Kanton Zürich führen dazu, dass die prozentual berechneten Grundbuch- und Notariatsgebühren absolut gesehen ebenfalls höher ausfallen. Der Wegfall der Handänderungssteuer bleibt jedoch ein entscheidender Faktor, der die Gesamt-Transaktionskosten in Zürich im Vergleich spürbar senkt.
Wie bereiten Sie sich auf den Termin beim Notariat vor und was wird genau beurkundet?
Der Notariatstermin ist der zentrale Akt der Eigentumsübertragung. Hier wird der Kaufvertrag durch die öffentliche Beurkundung rechtskräftig. Dieser formelle Akt stellt sicher, dass beide Parteien über die Rechte und Pflichten des Geschäfts vollständig aufgeklärt sind und der Vertrag dem Gesetz entspricht. Als Notar habe ich die Funktion eines unparteiischen Garanten für die korrekte Abwicklung. Die Beurkundung ist also kein reiner Verwaltungsakt, sondern ein essenzieller Schutzmechanismus für Käufer und Verkäufer.
Eine sorgfältige Vorbereitung auf diesen Termin ist unerlässlich, um Verzögerungen oder rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Die Unterzeichnung des Vertrags ist der Moment, in dem die gegenseitigen Verpflichtungen unwiderruflich werden. Ein Rücktritt ist danach nur unter sehr eingeschränkten und kostspieligen Bedingungen möglich.

Während des Termins wird der gesamte Kaufvertrag von mir vorgelesen und erläutert. Dies gibt den Parteien die letzte Gelegenheit, Fragen zu stellen und sicherzustellen, dass der Inhalt ihrem gemeinsamen Willen entspricht. Beurkundet werden alle wesentlichen Punkte: die genaue Bezeichnung der Immobilie, der Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, der Zeitpunkt des Besitzantritts sowie spezielle Vereinbarungen wie die Regelung der Gewährleistung.
Ihr Plan für den Notariatstermin: Die Checkliste für einen reibungslosen Ablauf
- Amtlichen Ausweis bereithalten: Bringen Sie einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte mit.
- Zivilstandsdokumente vorlegen: Halten Sie einen allfälligen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag bereit, da dieser güterrechtliche Relevanz haben kann.
- Finanzierung sicherstellen: Legen Sie den unwiderruflichen Finanzierungsnachweis Ihrer Bank vor (Zahlungsversprechen).
- Grundbuchauszug prüfen: Vergewissern Sie sich, dass der aktuelle Grundbuchauszug keine unerwarteten Lasten oder Dienstbarkeiten aufweist.
- Vertragsentwurf studieren: Lesen Sie den Ihnen vorab zugestellten Kaufvertragsentwurf sorgfältig durch und notieren Sie alle offenen Fragen für den Termin.
Nach der Unterzeichnung durch Käufer, Verkäufer und Notar reiche ich die Anmeldung zur Eigentumsübertragung beim zuständigen Grundbuchamt ein. Erst mit dem Eintrag im Grundbuch wird der Käufer zum rechtmässigen Eigentümer der Immobilie.
Schuldbrief, Grundbuch, Notar: Welche Zusatzkosten kommen auf den Kaufpreis obendrauf?
Neben dem Kaufpreis selbst stellen die Transaktionskosten einen wesentlichen Budgetposten dar. Im Kanton Zürich sind diese Kosten transparent geregelt, müssen aber exakt kalkuliert werden. Die Hauptkostenpunkte setzen sich aus den Gebühren für das Grundbuchamt und das Notariat zusammen. Als Faustregel gilt, dass diese Gebühren zusammen etwa 2‰ des Kaufpreises ausmachen, wobei sie sich in der Regel hälftig auf Käufer und Verkäufer aufteilen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird.
Die Grundbuchgebühr wird für den amtlichen Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch erhoben. Im Kanton Zürich beträgt sie 1‰ des Kaufpreises. Die Notariatsgebühren decken die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags ab und belaufen sich ebenfalls auf etwa 0.1% (1‰) des Kaufpreises. Gemäss den Gebührentarifen im Kanton Zürich sind diese Sätze klar definiert und bieten eine verlässliche Berechnungsgrundlage.
Ein weiterer potenziell hoher Kostenblock entsteht im Zusammenhang mit der Hypothekarfinanzierung: der Schuldbrief. Ein Schuldbrief ist ein Wertpapier, das als Sicherheit für die Bank dient. Er verbrieft die Forderung der Bank gegenüber dem Schuldner und wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Muss für die Finanzierung ein neuer Schuldbrief errichtet werden, fallen dafür erneut Grundbuch- und Notariatsgebühren an, in der Regel 0.2% der Schuldbriefsumme. Es kann daher finanziell sehr vorteilhaft sein, einen bereits bestehenden Schuldbrief vom Verkäufer zu übernehmen, da hier nur geringe Gebühren für die Übertragung anfallen.
Beispielrechnung für eine Wohnung im Wert von 1.2 Mio. CHF in Zürich
Bei einer Wohnung für 1.2 Millionen CHF im Kanton Zürich fallen typischerweise folgende Kosten an: Die Grundbuchgebühr (1‰) beträgt 1’200 CHF und die Notariatsgebühren (ca. 0.1%) ebenfalls 1’200 CHF. Wird die Wohnung zu 80% belehnt (960’000 CHF), kostet die Errichtung eines neuen Schuldbriefs zusätzlich rund 1’920 CHF (0.2% von 960’000 CHF). Die Gesamtkosten für die Transaktion belaufen sich somit auf 4’320 CHF, die meist geteilt werden. Die Übernahme eines bestehenden Schuldbriefs vom Verkäufer kann die Kosten für den Schuldbrief erheblich reduzieren oder sogar eliminieren.
Diese Nebenkosten müssen als Teil des Eigenkapitals finanziert werden, da Banken in der Regel nur den Kaufpreis selbst belehnen. Eine präzise Kalkulation dieser Posten ist daher für die Finanzierungsplanung unerlässlich.
Die Gewährleistungsklausel im Kaufvertrag: Wann haften Sie als Verkäufer trotzdem?
Ein kritischer Punkt in jedem Immobilienkaufvertrag ist die Regelung der Gewährleistung, also die Haftung des Verkäufers für Mängel an der Immobilie. In der Praxis wird bei gebrauchten Liegenschaften die Gewährleistung oft so weit wie gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Standardformulierung lautet häufig: „Die Liegenschaft wird gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel.“ Viele Verkäufer wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit, da sie annehmen, nach der Übergabe von jeglicher Haftung befreit zu sein.
Diese Annahme ist jedoch trügerisch. Der Ausschluss der Gewährleistung hat eine entscheidende gesetzliche Grenze. Wie das Schweizerische Obligationenrecht festhält, ist eine solche Klausel unwirksam, wenn der Verkäufer dem Käufer Mängel absichtlich verschwiegen hat.

Die Standardklausel ‚gekauft wie gesehen‘ entbindet den Verkäufer nicht von der Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.
– Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 199 OR
Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer von einem erheblichen Problem wusste (z.B. ein undichtes Dach, wiederkehrende Feuchtigkeit im Keller, defekte Leitungen), dieses aber bei den Vertragsverhandlungen bewusst nicht offengelegt hat. Kann der Käufer nach dem Kauf nachweisen, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste und ihn verschwiegen hat, kann er trotz Gewährleistungsausschluss Ansprüche geltend machen. Dies kann von einer Kaufpreisminderung bis hin zur Rückabwicklung des Vertrags führen und erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer ist daher grösste Transparenz geboten. Eine offene Kommunikation und eine saubere Dokumentation schützen beide Parteien vor langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.
- Für Verkäufer: Erstellen Sie ein detailliertes Zustandsprotokoll der Immobilie mit Fotos und legen Sie alle Ihnen bekannten Mängel oder durchgeführten Reparaturen schriftlich offen.
- Für Käufer: Ziehen Sie bei älteren Liegenschaften einen Bausachverständigen hinzu, um die Immobilie auf versteckte Mängel zu prüfen. Fragen Sie explizit nach bekannten Problemen und lassen Sie die Antworten protokollieren.
- Für beide Parteien: Halten Sie alle Vereinbarungen und Offenlegungen explizit im öffentlich beurkundeten Kaufvertrag fest.
Nutzen und Schaden: Warum der Besitzantritt nicht dasselbe ist wie der Eigentumsübergang
Im juristischen Prozess des Immobilienkaufs gibt es zwei zentrale Zeitpunkte, deren Unterscheidung von entscheidender finanzieller und rechtlicher Bedeutung ist: der Eigentumsübergang und der Besitzantritt. Oftmals werden diese Begriffe synonym verwendet, doch sie bezeichnen unterschiedliche Ereignisse mit verschiedenen Konsequenzen. Ein klares Verständnis dieser Abfolge ist Teil der kausalen Kette, die den gesamten Prozess bestimmt.
Der Eigentumsübergang ist der formelle, rechtliche Akt. Er findet in dem Moment statt, in dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Dies geschieht in der Regel einige Tage oder Wochen nach der öffentlichen Beurkundung, sobald das Grundbuchamt die Anmeldung verarbeitet hat. Ab diesem exakten Datum sind Sie der rechtliche Eigentümer der Immobilie.
Der Besitzantritt hingegen ist der faktische Übergang. Dies ist der im Kaufvertrag vereinbarte Tag, an dem die Schlüssel übergeben werden und der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Immobilie erhält. Ab diesem Zeitpunkt gehen „Nutzen und Schaden“ auf den Käufer über. Das bedeutet, er hat Anspruch auf allfällige Erträge (z.B. Mieteinnahmen) und trägt gleichzeitig das Risiko für alle Schäden (z.B. durch Unwetter, Feuer oder Wasser).
Die zeitliche Abfolge dieser Ereignisse ist entscheidend, wie eine Darstellung der Zürcher Kantonalbank verdeutlicht. In der Praxis kann eine Lücke zwischen diesen beiden Daten bestehen, was finanzielle Auswirkungen hat.
| Zeitpunkt | Ereignis | Rechtliche Konsequenz |
|---|---|---|
| Tag X | Unterzeichnung beim Notar | Kaufvertrag rechtskräftig |
| Tag X+15 | Eintrag ins Grundbuch | Eigentumsübergang erfolgt |
| Tag X+30 | Schlüsselübergabe | Besitzantritt, Übergang Nutzen/Schaden |
Wenn beispielsweise der Eigentumsübergang vor dem Besitzantritt stattfindet, stehen dem neuen Eigentümer die Mieteinnahmen ab dem Datum des Grundbucheintrags zu, auch wenn er die Immobilie noch nicht betreten kann. Umgekehrt trägt er ab diesem Moment auch das Risiko für Schäden. Aus diesem Grund ist es essenziell, dass ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs eine Gebäudeversicherung auf den Namen des neuen Eigentümers abgeschlossen ist, selbst wenn die Schlüsselübergabe erst später erfolgt.
Kaufen und abzahlen oder mieten und investieren: Was macht Sie nach 30 Jahren reicher?
Die Entscheidung zwischen dem Kauf einer Immobilie und dem Verbleib zur Miete ist eine der grössten finanziellen Lebensentscheidungen. Oft wird sie emotional getroffen, doch eine rein finanzielle Betrachtung über einen langen Zeitraum von 30 Jahren offenbart komplexe Zusammenhänge. Es gibt keine pauschal richtige Antwort; das Ergebnis hängt von Marktentwicklungen, Anlagedisziplin und persönlichen Prioritäten ab.
Stellen wir uns zwei Szenarien vor: Szenario A: Der Käufer. Eine Familie kauft eine Immobilie für 1.5 Mio. CHF. Sie bringt 300’000 CHF Eigenkapital auf und finanziert 1.2 Mio. CHF. Über 30 Jahre zahlt sie Zinsen und amortisiert die Hypothek. Sie profitiert von der potenziellen Wertsteigerung der Immobilie. Gleichzeitig ist Kapital im „Betongold“ gebunden und es fallen Unterhaltskosten an.
Szenario B: Der Mieter. Eine vergleichbare Familie mietet ein Objekt und investiert die 300’000 CHF Eigenkapital sowie die monatliche Differenz zwischen Mietkosten und den (höheren) Kosten für Zins, Amortisation und Unterhalt des Käufers in ein diversifiziertes Aktienportfolio. Sie bleibt flexibel, baut aber kein Immobilienvermögen auf. Ihr Vermögenswachstum hängt vollständig von der Performance der Kapitalmärkte ab.
Nach 30 Jahren hängt das Ergebnis von zwei Hauptfaktoren ab: der realen Wertsteigerung der Immobilie und der realen Rendite des Aktienportfolios. Historisch gesehen haben Aktienmärkte langfristig oft höhere Renditen als Immobilien erzielt. Allerdings erfordert dies vom Mieter eiserne Disziplin, die ersparten Beträge konsequent zu investieren und nicht für den Konsum zu verwenden. Der Käufer hingegen wird durch die Hypothekaramortisation quasi zum Sparen „gezwungen“. Zudem profitiert er vom Hebeleffekt: Eine Wertsteigerung von 2% auf die gesamte Immobilie (1.5 Mio. CHF) entspricht einer Rendite von 10% auf sein eingesetztes Eigenkapital (300’000 CHF).
Letztlich ist es eine Abwägung: Der Immobilienkauf bietet Stabilität und einen erzwungenen Vermögensaufbau mit Hebelwirkung. Das Mieten bietet Flexibilität und potenziell höhere Renditen bei konsequenter Anlagedisziplin. Die finanziell klügere Entscheidung ist nicht universell, sondern hängt von individuellem Verhalten und Marktbedingungen ab.
Vorbezug oder Verpfändung: Wie nutzen Sie die 3. Säule clever für den Hauskauf?
Die Mittel aus der gebundenen Vorsorge der Säule 3a sind eine beliebte Quelle, um das für einen Immobilienkauf erforderliche Eigenkapital aufzustocken. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, diese Vorsorgegelder für selbstbewohntes Wohneigentum zu nutzen: den Vorbezug und die Verpfändung. Beide Optionen haben unterschiedliche Konsequenzen für Ihre Finanzen und Ihre Vorsorge, weshalb die Wahl strategisch getroffen werden sollte.
Beim Vorbezug wird das Kapital direkt aus der Säule 3a entnommen und als Eigenkapital eingesetzt. Dies reduziert die benötigte Hypothek und damit die monatlichen Zinskosten. Der Nachteil ist jedoch eine unmittelbare Verkleinerung Ihrer Altersvorsorge. Zudem ist der bezogene Betrag als einmalige Kapitalleistung steuerpflichtig. Positiv ist, dass bei der Auszahlung der Säule 3a das Kapital zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert wird, was die Steuerlast abmildert.
Bei der Verpfändung bleibt das Kapital auf dem 3a-Konto und dient der Bank lediglich als zusätzliche Sicherheit. Dies ermöglicht es der Bank, die Hypothek über die üblichen 80% des Immobilienwerts hinaus zu erhöhen (bis zu 90%). Ihr Altersguthaben bleibt unangetastet und kann weiter Zinsen und Renditen erwirtschaften. Die Hypothek ist jedoch höher, was zu höheren Zinskosten führt. Der grosse Vorteil: Es entsteht keine Vorsorgelücke und es fallen keine sofortigen Steuern an.
Die Entscheidung hängt von Ihrer Risikobereitschaft und finanziellen Situation ab. Ein Vorbezug ist sinnvoll, wenn Sie die Belehnung und die monatliche Belastung so gering wie möglich halten möchten. Eine Verpfändung ist ideal, wenn Sie Ihr Altersguthaben ungeschmälert weiterwachsen lassen wollen und die höheren Zinskosten tragen können. Bei einem Vorbezug ist es zudem entscheidend, die entstandene Vorsorgelücke aktiv wieder zu schliessen. Hierfür gibt es verschiedene Strategien:
- Maximale jährliche Einzahlungen in die Säule 3a tätigen.
- Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule) prüfen, sobald der Vorbezug zurückbezahlt ist.
- Die Amortisationsstrategie der Hypothek anpassen, um schneller Schulden abzubauen.
- Die private Vorsorge über die Säule 3b als zusätzliche Absicherung aufbauen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer, was die Transaktionskosten im Vergleich zu Kantonen wie Bern oder Neuenburg erheblich senkt.
- Die zeitliche Differenz zwischen Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) und Besitzantritt (Schlüsselübergabe) ist rechtlich und finanziell kritisch und muss vertraglich klar geregelt werden.
- Die Tragbarkeitsprüfung der Banken basiert auf einem kalkulatorischen Zinssatz von ca. 5%, nicht auf den aktuellen Marktzinsen, was eine solide Eigenkapitalbasis und ein ausreichendes Einkommen erfordert.
Wie bestehen Sie den Tragbarkeits-Check der Bank, auch wenn die Zinsen theoretisch bei 5% liegen?
Der Tragbarkeits-Check ist die entscheidende Hürde auf dem Weg zur Hypothekarfinanzierung. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob ein Kreditnehmer die Wohnkosten auch langfristig und bei steigenden Zinsen tragen kann. Diese Prüfung basiert nicht auf den aktuell oft niedrigen Hypothekarzinsen, sondern auf einem deutlich höheren, fiktiven Zinssatz. Dieses Vorgehen dient dem Schutz des Kreditnehmers vor Überschuldung und der Bank vor Kreditausfällen.
Standardmässig rechnen Schweizer Banken mit einem kalkulatorischen Zinssatz von typischerweise 5%. Zusätzlich zu diesen fiktiven Zinskosten werden die jährlichen Nebenkosten und der Unterhalt der Liegenschaft (pauschal ca. 1% des Immobilienwerts) sowie die Amortisationskosten für die 2. Hypothek (meist innert 15 Jahren) addiert. Die Summe dieser kalkulatorischen Wohnkosten darf in der Regel ein Drittel Ihres Bruttohaushaltseinkommens nicht übersteigen.
Um diesen Check zu bestehen, sind zwei Faktoren entscheidend: ein ausreichend hohes und stabiles Einkommen sowie möglichst hohe Eigenmittel. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto geringer ist die benötigte Hypothek und damit auch die kalkulatorische Zinslast. Ein hohes Einkommen wiederum erhöht die absolute Summe, die für die Wohnkosten zur Verfügung steht.
Es gibt mehrere Hebel, um die Tragbarkeit zu verbessern:
- Erhöhung der Eigenmittel: Nutzen Sie alle verfügbaren Quellen wie Ersparnisse, Gelder aus der Säule 3a oder Erbvorbezüge, um die Hypothek zu senken.
- Zweites Einkommen einbeziehen: Falls ein Partner über ein stabiles Einkommen verfügt, sollte dieses in die Berechnung einbezogen werden.
- Schulden reduzieren: Bestehende Kredite oder Leasingverpflichtungen belasten Ihr Budget und werden bei der Tragbarkeitsrechnung berücksichtigt. Deren Tilgung vor dem Hypothekenantrag kann entscheidend sein.
- Wahl der Immobilie: Manchmal ist die Wahl einer etwas günstigeren Immobilie der einfachste Weg, um die Tragbarkeitsanforderungen zu erfüllen.
Eine transparente und vollständige Aufstellung Ihrer finanziellen Situation gegenüber der Bank ist der beste Weg, um den Prozess zu beschleunigen und Ihre Chancen auf eine positive Beurteilung zu maximieren.
Für eine rechtssichere und finanziell transparente Abwicklung Ihrer Immobilientransaktion im Kanton Zürich ist eine detaillierte, auf Ihren spezifischen Fall zugeschnittene Beratung unerlässlich. Sie bildet die Grundlage für eine fundierte Entscheidung und schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten und Risiken.