Veröffentlicht am Mai 17, 2024

Zusammenfassend:

  • Der Sitz Ihrer Freizügigkeitsstiftung (z.B. Kanton Schwyz) ist entscheidend, um bei einem späteren Kapitalbezug Tausende von Franken an Steuern zu sparen.
  • Die Aufteilung Ihres Guthabens auf zwei Stiftungen ist ein strategischer Schritt zur Risikostreuung, Steueroptimierung und Flexibilität für Wohneigentum.
  • Das Geld einfach bar auf dem Konto zu lassen, führt durch Inflation zu einem realen Kaufkraftverlust. Eine an die Dauer Ihrer Auszeit angepasste Anlagestrategie ist unerlässlich.
  • Vermeiden Sie unbedingt eine AHV-Beitragslücke während Ihrer Auszeit, indem Sie sich als nichterwerbstätige Person anmelden, um eine lebenslange Rentenkürzung zu verhindern.

Der Koffer ist fast gepackt, die Kündigung eingereicht. Ob für eine langersehnte Weltreise, den Sprung in die Selbstständigkeit oder eine Phase der Neuorientierung – die Freiheit scheint zum Greifen nah. Doch mitten in die Vorfreude platzt ein offizieller Brief Ihrer Pensionskasse. Die Frage: „Wohin sollen wir Ihre Austrittsleistung überweisen?“ Plötzlich wird klar, dass diese Übergangsphase nicht nur organisatorische, sondern auch entscheidende finanzielle Weichenstellungen mit sich bringt.

Die übliche Antwort darauf ist oft rein administrativ: „Eröffnen Sie einfach schnell ein Freizügigkeitskonto.“ Doch dieser Ratschlag ist gefährlich unvollständig. Ihr Vorsorgeguthaben ist kein passiver Geldbetrag, der nur zwischengeparkt werden muss. Es ist ein strategisches Asset, dessen Behandlung über die kommenden Jahrzehnte Ihre finanzielle Sicherheit massgeblich beeinflusst. Die Entscheidungen, die Sie in dieser Übergangszeit treffen, können den Unterschied zwischen Tausenden von Franken mehr oder weniger an Steuern, einer realen Wertminderung durch Inflation oder dem Schutz Ihres Vermögens im Ernstfall ausmachen.

Doch was, wenn der wahre Schlüssel nicht darin liegt, Ihr Geld einfach nur zu „parken“, sondern es aktiv und vorausschauend zu managen? Dieser Leitfaden geht über die Grundlagen hinaus und beleuchtet die strategischen Dimensionen, die oft übersehen werden. Wir zeigen Ihnen, warum der Kanton Ihrer Freizügigkeitsstiftung wichtiger ist als die meisten denken, wie Sie Ihr Geld vor unsichtbaren Risiken schützen und wie Sie das Zusammenspiel der Vorsorgesäulen auch während einer Auszeit zu Ihrem Vorteil nutzen. Es geht darum, Fallstricke zu vermeiden und diese Phase als Chance für eine intelligente Neuausrichtung Ihrer Vorsorge-Architektur zu begreifen.

Dieser Artikel führt Sie strukturiert durch die wichtigsten strategischen Überlegungen. Jede Sektion beantwortet eine entscheidende Frage, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Auszeit ohne finanzielle Sorgen geniessen können. Der folgende Sommaire gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die behandelten Themen.

Kanton Schwyz oder Zürich: Warum ist der Sitz der Freizügigkeitsstiftung wichtig für Ihre Steuern?

Eine der wirkungsvollsten und zugleich am häufigsten übersehenen strategischen Entscheidungen bei der Wahl Ihres Freizügigkeitskontos ist der steuerliche Sitz der Stiftung. Es ist nicht Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung, der zählt, sondern der Wohnsitz zum Zeitpunkt des späteren Kapitalbezugs (z.B. bei Pensionierung, Hauskauf oder Auswanderung). Falls Sie jedoch im Ausland wohnen, wird die Steuer am Sitz der Stiftung fällig. Dieser Mechanismus, bekannt als Quellensteuerprinzip, birgt ein enormes Optimierungspotenzial. Kantone wie Schwyz, Nidwalden oder Zug haben deutlich niedrigere Kapitalbezugssteuern als beispielsweise Zürich, Bern oder Genf.

Die Wahl einer Stiftung mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton ist ein legaler und einfacher Weg, um bei einem späteren Bezug eine erhebliche Summe zu sparen. Die Differenz kann, je nach Höhe des Kapitals, schnell mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Franken betragen. Es handelt sich hierbei um eine reine Optimierungsentscheidung, die weder die Sicherheit noch die Anlageoptionen beeinträchtigt. Viele moderne digitale Anbieter haben ihren Sitz bewusst in Kantonen wie Schwyz, um ihren Kunden diesen Vorteil zu ermöglichen.

Der folgende Vergleich verdeutlicht die massive Hebelwirkung des Stiftungssitzes am Beispiel einer Person, die zum Zeitpunkt des Bezugs im Ausland lebt und somit am Sitz der Stiftung quellenbesteuert wird. Die Ersparnis ist beträchtlich.

Kapitalbezugssteuer-Vergleich: Schwyz vs. Zürich
Kapitalbetrag Kanton Schwyz Stadt Zürich Differenz
CHF 100’000 ca. 2.5% ca. 4.3% CHF 1’800 Ersparnis
CHF 250’000 ca. 3.5% ca. 5.7% CHF 5’500 Ersparnis
CHF 500’000 ca. 4.8% ca. 7.2% CHF 12’000 Ersparnis

Dieser simple strategische Entscheid bei der Kontoeröffnung ist ein perfektes Beispiel, wie Sie Ihre Vorsorge aktiv gestalten, anstatt sie nur passiv zu verwalten. Es kostet nichts extra, kann aber Ihre finale Auszahlung signifikant erhöhen.

Bar halten oder investieren: Wie viel Risiko verträgt Ihr Vorsorgegeld während einer Auszeit?

Sobald Ihr Geld auf dem Freizügigkeitskonto liegt, stehen Sie vor der nächsten grossen Entscheidung: Soll das Kapital sicher als Bargeld gehalten oder in Wertschriften investiert werden? Die Antwort „auf Nummer sicher gehen und bar halten“ klingt verlockend, birgt aber eine unsichtbare Gefahr: die Kaufkraft-Erosion durch Inflation. Wenn Ihr Geld unverzinst auf einem Konto liegt, verliert es jedes Jahr an realem Wert. Bei 2% Inflation verlieren CHF 100’000 in fünf Jahren fast CHF 10’000 an Kaufkraft.

Investieren bietet die Chance, diesen Wertverlust auszugleichen und potenziell eine Rendite zu erzielen. Die richtige Strategie hängt jedoch entscheidend von der Dauer Ihrer Auszeit ab. Bei einer kurzen Unterbrechung (z.B. 6-12 Monate) ist das Risiko von Marktschwankungen hoch. Eine konservative Strategie mit einem geringen Aktienanteil (z.B. 25%) schützt das Kapital vor kurzfristigen Verlusten, falls Sie bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit das gesamte Guthaben in die neue Pensionskasse einbringen müssen. Bei einer längeren Auszeit (z.B. mehrere Jahre Selbstständigkeit) kann eine wachstumsorientiertere Strategie (z.B. mit 50% oder mehr Aktien) sinnvoll sein, um vom langfristigen Wachstum der Märkte zu profitieren.

Nahaufnahme von Händen die Anlagestrategien auf Tablet analysieren

Wie das Szenario einer IT-Spezialistin zeigt, ist dies ein ständiger Balanceakt. Eine 35-jährige IT-Spezialistin mit CHF 200’000 Freizügigkeitsguthaben plant eine einjährige Weltreise und wählt eine konservative Strategie (25% Aktien). Dies schützt sie vor Marktschwankungen während der Reise, kostet sie aber bei 2% Inflation real rund CHF 4’000 an Kaufkraft in diesem Jahr. Nach ihrer Rückkehr und dem Wiedereinstieg in den Beruf kann sie die Strategie wieder auf eine wachstumsorientiertere Variante anpassen, um die langfristigen Renditechancen zu nutzen. Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig eine an den persönlichen Horizont angepasste Strategie ist.

Warum sollten Sie Ihr Guthaben auf zwei verschiedene Stiftungen aufteilen?

Ein fortgeschrittener, aber äusserst wirkungsvoller strategischer Zug ist die Aufteilung Ihres Freizügigkeitsguthabens auf zwei Konten bei zwei verschiedenen Stiftungen. Das Freizügigkeitsgesetz erlaubt dies explizit. Wie es in Art. 12 der Freizügigkeitsverordnung (FZV) heisst: „Sie können maximal zwei Freizügigkeitskonten bei zwei unterschiedlichen Einrichtungen eröffnen“. Diese Regelung ist keine bürokratische Spitzfindigkeit, sondern eröffnet vier wesentliche strategische Vorteile, die weit über die oft genannte Steuerersparnis durch gestaffelten Bezug hinausgehen.

Erstens dient es der Risikodiversifikation. Auch wenn die Gelder als Sondervermögen geschützt sind, verteilt die Aufteilung auf zwei Anbieter das operationelle Risiko (z.B. bei IT-Problemen, schlechtem Service oder im unwahrscheinlichen Fall einer fehlerhaften Abwicklung). Zweitens schafft es immense Flexibilität für einen späteren WEF-Vorbezug. Sie können ein Konto für Ihre Altersvorsorge unangetastet lassen und das zweite gezielt für den Kauf von Wohneigentum verwenden, ohne Ihre gesamte Vorsorgestrategie anpassen zu müssen.

Drittens bietet es eine Lösung für Einkaufslücken. Falls Ihre neue Pensionskasse nur einen Teileinkauf zulässt, kann der verbleibende Betrag auf dem zweiten Freizügigkeitskonto weiterhin investiert bleiben und Rendite erwirtschaften. Viertens und letztens ermöglicht es gestaffelte Anlagestrategien. Sie könnten ein Konto konservativ für kurzfristig benötigtes Kapital (z.B. für die Selbstständigkeit in 3 Jahren) und das zweite Konto aggressiver für langfristige Altersziele anlegen. Dies ermöglicht eine viel präzisere Steuerung Ihres Risikoprofils.

Die Zwei-Konten-Strategie ist somit ein mächtiges Instrument, um Ihre Vorsorge flexibler, sicherer und steuerlich effizienter zu gestalten. Es verwandelt eine passive Verwaltung in ein aktives, mehrdimensionales Management Ihres Vorsorgevermögens.

Ist Ihr Geld auf dem Freizügigkeitskonto sicher, wenn Sie privat Konkurs gehen?

Gerade in einer Phase der beruflichen Neuorientierung oder beim Start in die Selbstständigkeit ist die Frage nach der Sicherheit des eigenen Vermögens zentral. Was passiert mit dem hart erarbeiteten Vorsorgegeld, sollte es zum Äussersten, einem Privatkonkurs, kommen? Hier bietet das Schweizer Gesetz einen robusten Schutz. Vorsorgegelder geniessen einen besonderen Status und sind weitgehend vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Dies ist ein fundamentaler Pfeiler des Schweizer Vorsorgesystems.

Der entscheidende Punkt ist der Schutz des BVG-Obligatoriums. Wie das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) festhält, ist 100% des BVG-Obligatoriums gemäss Art. 92 SchKG vor Pfändung geschützt. Dieser Betrag ist unantastbar und bleibt Ihnen für Ihre Altersvorsorge erhalten. Beim überobligatorischen Teil kann die Situation je nach Reglement der Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftung variieren, doch in den meisten Fällen geniesst auch dieser Teil einen weitgehenden Schutz.

Makroaufnahme eines hochwertigen Schweizer Tresormechanismus

Dieser Schutzmechanismus ist nicht auf den Privatkonkurs beschränkt. Auch im Todesfall ist das Geld nicht einfach Teil der allgemeinen Erbmasse. Es gilt eine gesetzliche Begünstigtenordnung nach BVG, die in der Regel Ehepartner und Kinder priorisiert. Wichtig zu wissen: Diese Reihenfolge kann bei den meisten Stiftungen angepasst werden, was besonders für unverheiratete Paare oder zur Absicherung anderer nahestehender Personen von grosser Bedeutung ist. Als letzte Sicherheitsebene existiert der Sicherungsfonds BVG, der sogar im äusserst unwahrscheinlichen Fall eines Konkurses der Freizügigkeitsstiftung selbst einspringen würde.

Wann müssen Sie das Geld wieder in die neue Pensionskasse einbringen?

Die Auszeit neigt sich dem Ende zu, ein neuer Job ist gefunden. Nun steht der letzte administrative Schritt an: der Rücktransfer Ihres Freizügigkeitsguthabens in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Dieser Prozess ist gesetzlich klar geregelt und erfordert Ihre aktive Mitwirkung. Sobald Sie eine neue Stelle antreten und damit wieder einer Pensionskasse angeschlossen sind, besteht die Pflicht, Ihr gesamtes Freizügigkeitsguthaben einzubringen. Sie können das Geld nicht einfach auf dem Freizügigkeitskonto belassen, um beispielsweise von besseren Anlagekonditionen zu profitieren.

Die Fristen sind dabei eng. Sie sollten Ihre neue Pensionskasse so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 30 Tagen nach Stellenantritt, über das Bestehen Ihrer Freizügigkeitskonten informieren. Diese wird Ihnen dann ein Überweisungsformular zustellen, das Sie an Ihre Freizügigkeitsstiftung(en) weiterleiten. Versäumen Sie diesen Schritt, hat das Konsequenzen. Wenn die Pensionskasse nach einiger Zeit feststellt, dass Vorsorgegelder „vergessen“ wurden, kann sie deren Überweisung verlangen. Geschieht auch dann nichts, werden die Gelder nach spätestens zwei Jahren automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung überwiesen. Diese bietet in der Regel eine deutlich schlechtere Verzinsung und eingeschränkte Anlagemöglichkeiten, was zu einem direkten finanziellen Nachteil für Sie führt.

Der Übertrag ist also nicht nur Pflicht, sondern auch in Ihrem eigenen Interesse, um eine optimale Weiterführung Ihrer Vorsorge zu gewährleisten. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Schritte zusammen.

Ihr Plan für den Übertrag an die neue Pensionskasse

  1. Informieren Sie Ihre neue Pensionskasse innerhalb von 30 Tagen nach Stellenantritt über alle bestehenden Freizügigkeitsguthaben.
  2. Fordern Sie das Überweisungsformular der neuen Pensionskasse an und senden Sie es ausgefüllt an Ihre Freizügigkeitsstiftung(en).
  3. Prüfen Sie bei fortgesetzter teilweiser Selbstständigkeit, ob ein Teil des Guthabens im Freizügigkeitsdepot verbleiben kann.
  4. Klären Sie mit der neuen Pensionskasse, ob ein gestaffelter Einkauf möglich ist, um die Steuerprogression zu brechen (falls Einkaufspotenzial besteht).
  5. Handeln Sie proaktiv, um einen automatischen Transfer zur Stiftung Auffangeinrichtung und deren schlechtere Konditionen zu vermeiden.

Ein Sonderfall besteht, wenn Sie sich definitiv selbstständig machen. In diesem Fall können Sie das Geld auf dem Freizügigkeitskonto belassen oder unter bestimmten Bedingungen in die Säule 3a überführen.

Wie lesen Sie Ihren Pensionskassenausweis richtig, um böse Überraschungen zu vermeiden?

Bevor Sie Ihren Job verlassen, ist Ihr Pensionskassenausweis das wichtigste Dokument, um den Status quo zu verstehen und die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Ihn korrekt zu interpretieren, ist der erste Schritt zu einer soliden Vorsorgestrategie während Ihrer Auszeit. Viele betrachten nur die finale Austrittsleistung, doch die wirklich strategischen Informationen stecken in anderen Zeilen. Das Verständnis dieser Zahlen schützt Sie vor bösen Überraschungen in der Zukunft.

Die vier entscheidenden Kennzahlen, die Sie vor Ihrer Auszeit analysieren sollten, sind:

  • ‚Austrittsleistung bei Stellenwechsel‘: Das ist der Bruttobetrag, der auf Ihr(e) Freizügigkeitskonto/-konten fliessen wird. Dies ist Ihr Startkapital für die Übergangsphase.
  • ‚Projizierte Altersrente‘: Diese Zahl basiert auf einer lückenlosen Karriere bis zur Pensionierung. Eine Auszeit wird diese Projektion reduzieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Zahl nicht mehr aktuell sein wird. Berechnungen des VZ VermögensZentrum belegen, dass bereits zwei fehlende Beitragsjahre die projizierte Altersrente um durchschnittlich 4-6% reduzieren können.
  • ‚Vorhandenes Einkaufspotenzial‘: Dies ist Ihre grosse Chance nach der Rückkehr. Ein vorhandenes Einkaufspotenzial erlaubt es Ihnen, nach Ihrer Auszeit zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse zu tätigen und diese voll vom steuerbaren Einkommen abzuziehen.
  • ‚Aufteilung Obligatorium vs. Überobligatorium‘: Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Flexibilität bei der Begünstigtenordnung im Todesfall und für einen allfälligen Vorbezug.

Indem Sie diese vier Punkte vor Ihrer Kündigung genau prüfen, verwandeln Sie ein rein administratives Dokument in ein strategisches Planungsinstrument. Sie wissen, mit welchem Kapital Sie planen können, verstehen die potenziellen Auswirkungen Ihrer Auszeit auf die Altersrente und erkennen Ihre zukünftigen Optimierungsmöglichkeiten durch Einkäufe.

Einlagensicherung in der Schweiz: Sind Ihre 100’000 Franken auf dem Verrechnungskonto wirklich sicher?

Die Sicherheit des Vorsorgevermögens hat oberste Priorität. Viele wissen, dass in der Schweiz Bankguthaben bis CHF 100’000 pro Kunde und Bank durch die Einlagensicherung geschützt sind. Doch wie verhält es sich genau mit dem Geld auf einem Freizügigkeitskonto, insbesondere bei modernen, digitalen Anbietern? Und was passiert, wenn man mehr als CHF 100’000 an liquiden Mitteln hat? Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen, die oft für Verwirrung sorgt.

Der Schutz der Einlagensicherung greift nur für den Bargeldanteil Ihres Guthabens. Wenn Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben in Wertschriften (wie Aktien- oder Anleihenfonds) investiert haben, gelten diese als Sondervermögen. Das bedeutet, sie werden von der Depotbank getrennt von deren eigener Bilanz aufbewahrt. Im Falle eines Konkurses der Bank fallen diese Wertschriften nicht in die Konkursmasse, sondern gehören zu 100% Ihnen, unabhängig von ihrer Höhe. Das Geld, das bei digitalen Anbietern wie VIAC oder finpension liegt, wird bei renommierten Schweizer Depotbanken (z.B. WIR Bank, Luzerner Kantonalbank) gehalten und unterliegt exakt den gleichen, strengen Schutzmechanismen.

Fallbeispiel: Strategie bei mehr als CHF 100’000 Bargeld

Ein Unternehmer verfügt über ein Freizügigkeitsguthaben von CHF 300’000, das er während einer unsicheren Phase liquide halten möchte. Um das Risiko zu minimieren, das über die Einlagensicherung von CHF 100’000 hinausgeht, teilt er sein Kapital clever auf. Er eröffnet zwei Freizügigkeitskonten bei zwei verschiedenen Stiftungen, die mit unterschiedlichen Depotbanken zusammenarbeiten. Er überweist CHF 150’000 an Stiftung 1 (Depotbank A) und CHF 150’000 an Stiftung 2 (Depotbank B). Obwohl beide Beträge über 100’000 liegen, ist sein Risiko nun auf zwei separate Banken verteilt, was seine Sicherheit signifikant erhöht.

Diese Strategie zeigt, wie die Zwei-Konten-Lösung nicht nur steuerliche Vorteile bringt, sondern auch ein wirksames Instrument zur Maximierung der Sicherheit bei grösseren Barvermögen ist. Es ist ein proaktiver Schritt, um das eigene Kapital bestmöglich zu schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl einer Freizügigkeitsstiftung in einem steuergünstigen Kanton (z.B. Schwyz) kann bei einem späteren Kapitalbezug Tausende von Franken sparen.
  • Die Aufteilung des Guthabens auf zwei Konten maximiert die Flexibilität, streut Risiken und optimiert die Steuern beim Bezug.
  • Eine Beitragslücke in der 1. Säule (AHV) während einer Auszeit führt zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Melden Sie sich unbedingt als Nichterwerbstätige/r an.

Wie funktioniert das Zusammenspiel von 1. und 2. Säule und wo drohen Leistungskürzungen?

Ein Unterbruch der Erwerbstätigkeit wirkt sich nicht nur auf die 2. Säule (Pensionskasse) aus, sondern hat auch direkte und oft unterschätzte Konsequenzen für die 1. Säule (AHV). Eine lückenlose Beitragsdauer bei der AHV ist die Grundlage für eine volle Altersrente. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer schmerzhaften und lebenslangen Kürzung. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen warnt, führt “ ein fehlendes Beitragsjahr zu einer lebenslangen AHV-Rentenkürzung von rund 2,3 Prozent„.

Die gute Nachricht: Diese Lücke lässt sich einfach und kostengünstig schliessen. Wenn Sie in der Schweiz wohnen und nicht erwerbstätig sind (z.B. während eines Sabbaticals), müssen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons als nichterwerbstätige Person anmelden. Anschliessend bezahlen Sie den jährlichen Mindestbeitrag, um Ihre Beitragspflicht zu erfüllen. Gemäss aktuellen Angaben der SVA Zürich beträgt der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige CHF 530 pro Jahr (plus Verwaltungskosten). Diese kleine Investition verhindert eine dauerhafte Rentenkürzung, die über die gesamte Pensionszeit ein Vielfaches dieses Betrags ausmachen würde.

Eine durchdachte Vorsorge-Architektur koordiniert alle drei Säulen. Nach Ihrer Rückkehr aus der Auszeit wird es entscheidend, die entstandenen Lücken strategisch zu füllen. Ein gezielter Einkauf in die 2. Säule (falls Einkaufspotenzial besteht) und die maximale Einzahlung in die Säule 3a sind hocheffiziente Massnahmen, um nicht nur die Vorsorgelücken zu schliessen, sondern auch das steuerbare Einkommen im Jahr der Einzahlung massiv zu senken. Die Auszeit wird so von einem potenziellen Vorsorgerisiko zu einem Ausgangspunkt für eine bewusste und steueroptimierte Neuaufstellung.

Nutzen Sie diese Übergangsphase als strategische Chance. Überprüfen Sie Ihre aktuelle Vorsorgesituation, treffen Sie bewusste Entscheidungen bezüglich Ihrer Freizügigkeitsgelder und stellen Sie die Weichen für eine finanziell sichere und sorgenfreie Zukunft, egal wohin Ihr Weg Sie führt.

Häufige Fragen zum Freizügigkeitsguthaben

Was passiert mit meinem Freizügigkeitsgeld bei Privatkonkurs?

Das BVG-Obligatorium, also der gesetzlich vorgeschriebene Teil Ihrer Vorsorge, ist vollständig vor Pfändung geschützt. Der überobligatorische Teil kann je nach Reglement der Stiftung anders behandelt werden, geniesst aber ebenfalls einen starken Schutz.

Wer erhält mein Guthaben im Todesfall während der Weltreise?

Es greift die gesetzliche Begünstigtenordnung des BVG, die in der Regel Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder priorisiert. Diese Reihenfolge kann bei den meisten Stiftungen angepasst werden, was besonders für Unverheiratete oder zur Absicherung eines Konkubinatspartners wichtig ist.

Wie sicher ist mein Geld bei digitalen Vorsorgeanbietern wie VIAC oder finpension?

Sehr sicher. Das Geld liegt nicht beim Anbieter selbst, sondern bei renommierten Schweizer Depotbanken (z.B. WIR Bank, Luzerner Kantonalbank). Es unterliegt damit dem exakt gleichen Schutz wie bei jeder traditionellen Bank, inklusive Einlagensicherung und dem Schutz als Sondervermögen für Wertschriften.

Was ist der Unterschied zwischen Bargeld- und Wertschriften-Schutz?

Bargeldanteile auf Ihrem Konto sind durch die Schweizer Einlagensicherung bis zu einem Betrag von CHF 100’000 pro Kunde und Bank geschützt. In Wertschriften (Fonds, Aktien etc.) investiertes Geld gilt als Sondervermögen. Es wird getrennt von der Bankbilanz gehalten und ist im Konkursfall zu 100% geschützt, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Wie schütze ich mein Depot auf Reisen vor Cyberkriminalität?

Nutzen Sie für den Zugriff auf Ihr E-Banking oder Ihre Vorsorge-App stets eine sichere VPN-Verbindung. Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, idealerweise über eine App und nicht nur per SMS, da SIM-Karten im Ausland gestohlen oder kopiert werden können. Seien Sie zudem extrem vorsichtig bei Phishing-Mails, die Sie zur Eingabe Ihrer Login-Daten auffordern.

Geschrieben von Beat Gerber, Eidg. dipl. Steuerexperte und Vorsorgespezialist mit über 18 Jahren Erfahrung in der Beratung von Privatkunden und KMU. Sein Fokus liegt auf der steuerlichen Optimierung der Altersvorsorge und komplexen Erbschaftsfragen in der Schweiz.